Presse-Information | Stadtbergen, 11. Februar 2021

  1. Die AWO Schwaben verurteilt jegliche Abweichung von der vom Bundesgesundheitsministerium in der Impfverordnung mit guten Gründen vorgesehener Prioritätensetzung bei den derzeit noch laufenden Impfungen in unseren Häusern. Es wird bedauert, dass es insoweit offensichtlich zu nicht hinnehmbaren Veränderungen der vorgegebenen Reihung gekommen ist.

Der Verwaltungsrat wird diese Vorgänge einer kritischen Überprüfung unterziehen und ggf. Konsequenzen herbeiführen.

 

  1. Die AWO Schwaben sieht keinerlei Verstoß gegen die o. g. Impfverordnung bei der Impfung des Vorstandsvorsitzenden und von zwei in der pflegerischen Aufsicht tätigen Mitarbeiterinnen.

Dem Vorstandsvorsitzenden sind die 25 Heime mit insgesamt 1900 Pflegeplätzen und über 1500 hierfür tätigen Mitarbeitenden direkt unterstellt. Der unmittelbare Kontakt zu den einzelnen Häusern ist eine beinahe tägliche Obliegenheit. Diese umso mehr, als wir bislang 40 an oder mit Covid-19 Verstorbene zu beklagen haben.

Die zwei dem Vorstandsvorsitzenden direkt unterstellten Mitarbeiterinnen sind insbesondere in den derzeitig äußerst wichtigen Hygieneangelegenheiten immer wieder vor Ort tätig. Sie und der Vorstandsvorsitzende sind damit – entsprechend der Impfverordnung – den in Pflegeheimen arbeitenden Personen gleichgestellt.

 

Brigitte Protschka
Verwaltungsratsvorsitzende 
ab 6. Februar 2021

Dr. Heinz Münzenrieder
Verwaltungsratsvorsitzender
bis 6. Februar 2021