Bis 1994 stellte der Paragraf 175 des Strafgesetzbuches (StGB) sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Viele homosexuelle Männer wurden deswegen verurteilt. Einer von ihnen ist Klaus Schirdewahn. Im Rahmen eines Zeitzeugengesprächs im AWO Seniorenheim Königsbrunn sprach er über seine Lebensgeschichte.
Mehr als 50.000 Männer wurden in der Bundesrepublik Deutschland nach 1945 auf Grundlage des § 175 des Strafgesetzbuches (StGB)1 verurteilt. Dies veränderte auch das von Klaus Schirdewahn. Im AWO Seniorenheim Königsbrunn erzählte er vor rund 30 Personen – Bewohner*innen des Seniorenheims, Pflegekräften sowie geladenen Gästen – nicht nur seine bewegende Lebensgeschichte, sondern sprach auch über die Folgen eines Gesetzes, das von 1871 bis 1994 unter wechselnden Tatbestandsvoraussetzungen sexuelle Handlungen zwischen Männern kriminalisierte.
Schirdewahn berichtete eindrücklich von seiner Verhaftung im Jahr 1964 aufgrund seiner Homosexualität und der zweijährigen sogenannten ‚Konversionstherapie‘, der er sich im Alter von 17 Jahren unterziehen musste, um einer Haftstrafe zu entgehen. „Wenn jemand einem zwei Jahre erzählt, dass ist nur eine Phase und irgendwann ist man ‚geheilt‘, dann glaubt man das irgendwann“, erklärte Schirdewahn. Erst später erkannte er, dass das nicht stimmte. Zudem gab Klaus Schirdewahn Einblicke in sein Familienleben: Die Reaktion seiner Eltern auf die Verhaftung, das Leben mit seiner Ehefrau, die Geburt seiner Tochter aber auch der Moment, an dem das Doppelleben nicht mehr möglich war und er sich für das gemeinsame Leben mit seinem damaligen Partner und späteren Ehemann entschied. Besonders überrascht waren die Zuhörer*innen über den langen Zeitraum, in dem Schirdewahn aufgrund des Paragrafs 175 als vorbestraft galt: Erst 2017 wurden die nach 1945 Verurteilten strafrechtlich rehabilitiert. Die Geschichte von Klaus Schirdewahn steht exemplarisch für viele Lebenswege, die lange von strafrechtlicher Verfolgung, Ausgrenzung und Unsichtbarkeit geprägt waren.
Einsatz für Respekt und würdevolles Miteinander
Marion Leichtle-Werner, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AWO Schwaben und verantwortlich für den Bereich Gleichstellung und Vielfalt, sowie Daniela Nagengast-Baumann, Einrichtungsleitung des AWO Seniorenheims Königsbrunn, zeigten sich ebenfalls bewegt von den Schilderungen. Leichtle-Werner betont die anhaltende gesellschaftliche Verantwortung: „Die systematische Verfolgung nach Paragraph 175 war eine gravierende Verletzung der Menschenrechte, deren Folgen bis heute spürbar sind. Umso wichtiger ist es, diese Geschichten zu hören, sichtbar zu machen und daraus Konsequenzen für Gegenwart und Zukunft zu ziehen.“ Nagengast-Baumann ergänzt: „Das Seniorenheim Königsbrunn ist als ‚Lebensort Vielfalt‘ ausgezeichnet und genau hierfür setzen wir uns ein – für Respekt, Anerkennung und ein würdevolles Miteinander ein.“
Gesellschaftliche Akzeptanz keine Selbstverständlichkeit
Klaus Schirdewahn engagiert sich heute aktiv für die Rechte queerer Menschen und leistet Aufklärungsarbeit. Ein besonderes Anliegen ist ihm hierbei die Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und inter* Personen (LSBTIQ*) in der Pflege. Er machte deutlich, dass Diskriminierung für viele queere Menschen im Alter erneut zur Realität wird. Schirdewahn warb eindringlich für eine Pflegekultur, die Vielfalt aktiv anerkennt und schützt, und würdigte zugleich das Engagement des Seniorenheims Königsbrunn, das als ‚Lebensort Vielfalt‘ ausgezeichnet ist. Darüber hinaus mahnt er, dass erreichte Fortschritte nicht selbstverständlich sind – und dass gesellschaftliche Akzeptanz auch heute immer wieder neu verteidigt werden muss.
Die Veranstaltung wurde von der Beratungsstelle für schwule und bisexuelle Männer (Schwubis) begleitet, die im AWO Zentrum für Aidsarbeit Schwaben (ZAS) angesiedelt ist. Die Beratungsstelle begleitet die Pflegeeinrichtung in Königsbrunn fachlich in ihrem Engagement für LSBTIQ*.
1Der Paragraf 175 des Strafgesetzbuches (StGB) stellte in Deutschland über 120 Jahre lang homosexuelle Handlungen unter Männern unter Strafe. Er wurde 1871 eingeführt, in der NS-Zeit drastisch verschärft und erst am 11. Juni 1994 endgültig aus dem Gesetzbuch gestrichen.
Gemeinsamer Einsatz für Gleichstellung und Vielfalt: Zeitzeuge Klaus
Schirdewahn (2. von links) erzählte seine bewegende Lebensgeschichte
im AWO Seniorenheim Königsbrunn. Beeindruckt zeigten sich hiervon
auch die Vertreter*innen der AWO Schwaben, von links: Daniela
Nagengast-Baumann (Einrichtungsleitung, AWO Seniorenheim Königsbrunn),
Marion Leichtle-Werner (stellv. Vorstandsvorsitzende, AWO Schwaben),
Lisa Hitzke (Gleichstellung und Vielfalt, AWO Schwaben) und Hans
Adelhardt-Blaschke (SchwubiS-Beratungsstelle, AWO Schwaben).
Foto: AWO Schwaben / Daniel Hartwig
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