Die AWO Schwaben wendet sich wie folgt an ihre Mitarbeitenden:

Corona-Pandemie – Auszahlung des sogenannten (Bundes-) Pflegebonus nach § 150a Abs. 7 SGB XI an Beschäftigte im Bereich der Stationären und Ambulanten Altenhilfe der AWO Schwaben

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Altenpflege,

mit der Lohnzahlung für den Monat Juli 2020 kommt es zur Auszahlung der jeweils in unterschiedlichen Funktionsgruppen im individuellen Einzelfall berechneten (Bundes-) Sonderprämie für in der Pflege Tätige.

Die Prämie kann bei Vollzeitbeschäftigen bis zu 1.000 Euro erreichen und kommt steuerfrei sowie ohne Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen „Brutto gleich Netto“ bei Ihnen an. Sollte es in Einzelfällen einen „Berechnungskorridor“ gegeben haben, so wählten wir zusammen mit den Einrichtungsleitungen immer die im Sinne der Beschäftigten bessere Variante. Sie mussten sich da um nichts kümmern. In einem allerdings separat aufgebauten System konnten an der „Pflegefront“ Beschäftigte in Bayern selbstständig zusätzlich noch eine einmalige bayerische Zuwendung von bis zu 500 Euro beantragen. Die Antragsfrist hierfür endete am 30. Juni. Sie waren und sind informiert und haben Ihre Recht wahrgenommen. Hierauf hatten wir keinen Einfluss und Sie erhalten diesen Bonus vom Landesamt für Pflege direkt auf das von Ihnen angegebene Konto Ihrer Arbeitszeit entsprechend ggf. anteilig überwiesen.

Als Sozialdienstleister, als Arbeitgeber, als Wohlfahrtsverband mit 3.000 Beschäftigten fragen wir uns allerdings schon, wie es jetzt weitergeht. Mit gut gemeinten einmaligen Ausschüttungen ist es halt letztlich nicht getan. Als AWO stehen wir für eine grundsätzliche Aufwertung der Vergütungen in Sozialberufen und eine gerecht vergütete Tätigkeit in der Pflege. Dazu gehört auch, dass die Vergütungen in der Altenpflege denen in der Krankenpflege angeglichen werden. Wir brauchen nach wie vor auch eine Entwirrung des Vergütungssystems unserer Arbeit und so einen Allgemeinverbindlichen Tarifvertrag Pflege. Den eben alle Arbeitgeber dann auch anwenden müssen! Dafür haben wir als AWO uns unglaublich eingesetzt. Private Arbeitgeber zogen dagegen zu Felde, kurz vor dem Durchbruch in der Sache stoppten Gerichte diesen wichtigen Tarifvertrag dann. Als Ihr Arbeitgeber versichern wir Ihnen, dass wir uns bis hin auf Bundesebene weiter für Sie und Ihre Arbeit einsetzen. Irgendwann und hoffentlich bald, schaffen wir gemeinsam den Durchbruch.

Ein letztes Wort noch zur Finanzierung: Immer wieder werden wir auch gefragt, woher denn das Geld kommen soll, das wir für unsere Beschäftigten fordern. Dies zu beantworten ist aber nicht unser Auftrag oder unsere Sache. Klar ist, dass für die Pflegeleistungen an Mutter oder Vater zahlende Anverwandte auch nicht unendlich und immer steigend belastet werden können. Da muss eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung her und bei Bedarf muss es auch zu staatlichen Transferleistungen kommen. Niemand käme heute schließlich auf die Idee, im Rahmen der Krankenversicherung behandelte Menschen finanziell ähnlich zu belasten, wie Pflegebedürftige.

Hier jedenfalls nochmals vielen herzlichen Dank für all Ihren Einsatz und auf ein weiterhin gutes Miteinander. Als Ihr Arbeitgeber stehen wir für Sie ein. Sie können sich auf uns verlassen!

Herzliche Grüße

Ihre

Dr. Heinz Münzenrieder
Vorsitzender des Präsidiums

Dieter Egger
Vorstandsvorsitzender