Bezirke verweigern Sozialhilfeempfängern Betreuungsleistungen

Der Landesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt in Bayern, Thomas Beyer, übt heftige Kritik an den Bezirken. Grund hierfür ist, dass die Bezirke bislang Sozialhilfeempfängern, die nicht pflegeversichert sind, den mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz eingeführten Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen durch sogenannte "Betreuungsassistenten" verweigern.

Sozialhilfeempfängern werden grundsätzlich im Rahmen der "Hilfe zur Pflege" die gleichen Leistungen gewährt wie den Versicherten der Gesetzlichen Pflegeversicherung. In § 87 b SGB XI regelt der Gesetzgeber jetzt einen Rechtsanspruch von Heimbewohnern mit erheblichem Betreuungsbedarf auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung durch zusätzlich zu beschäftigendes Personal.
In Bayern erhalten aber die Bezirke als Träger der Sozialhilfe bis jetzt demenzkranken Heimbewohnern, die über die Sozialhilfe kranken- und pflegeversichert sind, die Inanspruchnahme von Betreuungsassistenten vor. Die Bezirke erteilen in diesen Fällen lediglich Zwischenbescheide, in denen sie ihre Leistungsverweigerung mit einer angeblich unklaren Rechtslage erklären.

Für Bayerns AWO-Chef Beyer ist diese Vorgehensweise "schlicht skandalös. Die Bezirke stempeln demenzkranke Sozialhilfeempfänger zu Bürgern zweiter Klasse. Ich verlange im Interesse der Betroffenen, dass diese Praxis sofort abgestellt wird. Es darf keine Ungleichbehandlung von Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf geben."