Das können unsere Mitarbeiter*innen nicht leisten. So wird Personal verheizt.
Stellungnahme der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bezirksverband Schwaben e.V. zum 462. Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Verschiedenste Belastungsszenarien in den Kindertagesstätten der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Schwaben sind bisher dank der Einsatzbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich größtenteils gut gemeistert worden. Klar ist, dass eine Pandemie außergewöhnliche Maßnahmen und Belastungen mit sich bringt. Aber klar ist auch, dass mittlerweile selbst gestandene und sehr stabile Kräfte an ihre Grenzen stoßen. „Alles, was uns Corona da serviert, hat Folgen für die pädagogische Arbeit, die zu betreuenden Kinder und möglicherweise auch deren berufstätige Eltern“, bedauert Silke Scherer, Vorständin für Kinder- und Jugendhilfe bei der AWO Schwaben. Sie warnt vor einer massiven Überlastungssituation des Personals in den Kitas durch die Anpassung der Regelungen zum Vorgehen bei hohem Infektionsgeschehen in Kindertageseinrichtungen mit den neuen Quarantäneregelungen im 462. Newsletter des Sozialministeriums.

Im Kern geht es dabei um die Übertragung von Aufgaben der staatlichen Gesundheitsbehörden auf die Mitarbeiter*innen der Kindertageseinrichtungen. Dazu gehören unter anderem Entscheidungen zur Überprüfung von PCR-Tests, über eine Absonderungspflicht von Kindern, die Information von Erziehungsberechtigten über Testergebnisse oder auch Fragen zur Kontaktnachverfolgung und Gruppenschließungen. Dazu gehört dann auch ein Schreiben an berufstätige Eltern, in dem steht, dass die Gruppe aufgrund einer Häufung von Infektionen geschlossen ist. Fraglich ist hier wiederum, ob so ein Schreiben tatsächlich von Arbeitgebern oder Krankenkassen anerkannt würde.

Es bleiben viele offene Fragen bezüglich der Anordnungen aus dem 462. Newsletter. Sicherheitsaufgaben, wie die Schließung von Gruppen in Kindertageseinrichtungen, werden von den dafür eigentlich zuständigen staatlichen Gesundheitsämtern übertragen auf Einrichtungsleitungen und Träger. Ungeklärt sind dabei mögliche Haftungsfolgen.

All dies bedeutet einen nicht mehr zu bewältigenden Entscheidungskatalog und Verwaltungsaufwand und geht zu Lasten von Einrichtungsleitungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mittlerweile völlig erschöpft sind. Wertvolle pädagogische Arbeit ist unter solchen Rahmenbedingungen kaum mehr möglich, weil die Zeit am Kind fehlt. Dazu kommt der akute Personal- und Fachkraftmangel. Dieser wird im Übrigen nicht weniger, wenn unser Personal in den Einrichtungen „verheizt“ wird, und trägt nicht dazu bei, dass der Beruf für kommende Generationen attraktiv wird.

Es ist inakzeptabel, dass der Staat hier seine Verantwortung auf die Träger und sogar deren einzelne Einrichtungen abwälzt. „Wir appellieren dringend an alle politischen Entscheidungsträger in Bayern, diese Maßnahmen zurückzunehmen“, fordert Schwabens AWO-Präsidentin Brigitte Protschka.