In der Corona-Pandemie war der Alltag vieler Familien besonders stressig. "Corona-Auszeit" nennt sich deshalb das Programm, mit dem die Bundesregierung Familien mit kleinen und mittleren Einkommen einen vergünstigten Urlaub ermöglicht. 50 Millionen Euro stehen dafür bis Ende 2022 bereit. Gebucht werden kann ab sofort. Aber es gelten gewisse Kriterien. Zwischen 63 gemeinnützigen Familienferienstätten können Interessierte im ganzen Bundesgebiet wählen. Maximal sieben zusammenhängende Übernachtungen können Berechtigte in diesem und noch einmal im kommenden Jahr buchen. Zahlen müssen sie lediglich einen Eigenanteil von zehn Prozent für die Übernachtungs- und Verpflegungskosten, sofern diese im Preis inbegriffen sind. Den Rest übernimmt der Bund. Kosten für An- und Abreise sowie Kurtaxe kommen obendrauf. Wer eine passende Unterkunft ausgesucht hat, muss sich zunächst dort erkundigen, ob es freie Plätze gibt. Gültiger Reisezeitraum: 1. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2022. Erst im nächsten Schritt muss die Berechtigung nachgewiesen werden.

Teilnehmen können Familien, die eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreiten. Bei einem alleinerziehenden Elternteil mit einem Kind unter sechs Jahren liegt diese zum Beispiel bei 40.344 Euro. Bei einem Ehepaar oder einer Lebenspartnerschaft mit Kind unter sechs Jahren liegt die Bemessungsgrenze bei 52.080 Euro. Je nach Anzahl oder Alter der Kinder variiert der Wert. Zum Einkommen zählen sämtliche Einkommensarten aller im Haushalt lebenden Personen - auch Kindergeld, Rente, Unterhalt. Sozialleistungsempfänger sind automatisch berechtigt. Familien mit einem schwerbehinderten Kind oder Familien mit einem minderjährigen Kind, bei denen ein Elternteil schwerbehindert ist, ebenso. Wichtig ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland hat und ein Kindergeldanspruch besteht.

Wer sich unsicher ist, ob seine Familie die Kriterien erfüllt, kann als erste Orientierungshilfe den Einkommensrechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung nutzen. Die Corona-Auszeit gilt für alle Familienformen, die die Voraussetzungen erfüllen – also zum Beispiel auch für Stief- oder Pflegeeltern. Bei der Beantragung helfen die Familienferienstätten. Sollten in Einzelfällen von Familien die notwendigen Eigenanteile nicht aufgebracht werden können, so können über die Einrichtungen bzw. die ehrenamtlich tätigen AWO-Ortsvereine ggf. auch weitere kleine Hilfen oder Taschengeld aus dem Familienhilfsfonds des Präsidiums der AWO Schwaben vermittelt werden.

Weiterführende Informationen und Anträge:

Augsburger Allgemeine:

https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Corona-Auszeit-fuer-Familien-Corona-Urlaub-vom-Staat-id60641526.html

https://www.augsburger-allgemeine.de/themenwelten/leben-freizeit/Corona-Auszeit-Enges-Budget-Familienurlaub-mit-Zuschuss-id60634011.html

Das Bundesfamilienministerium informiert unter folgendem link: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/corona-auszeit-fuer-familien/fragen-und-antworten-zur-corona-auszeit-fuer-familien--184790

Die Liste der Familienferienstätten, den Einkommensrechner, Anträge und weitere Informationen findet man hier bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung (da sind auch viele AWO-Einrichtungen darunter): https://www.bag-familienerholung.de/liste-der-familienferienstaetten/