Das Thema „Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für die Pflege“ nimmt weiter Fahrt auf. Die Vertreter der Freien Wohlfahrtspflege und der Gewerkschaft ver.di sind zurzeit dabei, einen gemeinsamen Vorschlag zur Änderung der §§ 7 und 7a des Arbeitnehmerentsendegesetzes zu formulieren und dem BMAS vorzulegen. Ein über das Arbeitnehmerentsendegesetz als allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag wäre dann per Rechtsverordnung zwingend von allen Trägern der Altenpflege (weltlich-gemeinnützig, kirchlich-gemeinnützig und privat,) anzuwenden und auch für Anbieter aus dem Ausland gültig.

Gegenwärtig gibt es hierzu noch erheblichen Widerstand von den privaten Arbeitgebern und einigen wenigen kirchlichen Dienstgebervertretern. Nach den Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag haben sich aber nun auch die drei federführenden Bundesministerinnen und -minister Giffey, Heil und Spahn an unterschiedlichen Stellen für eine bessere Bezahlung von Beschäftigten in der Altenpflege und das Instrument eines speziellen und für alle gültigen Tarifvertrages in der Pflege ausgesprochen. Es wird dabei endlich auch nicht mehr tabuisiert, dass dies zu Mehrkosten für die Pflege führen wird.

Der AWO Schwaben e.V. begrüßt einen für die Pflege verbindlichen Allgemeinen Tarifvertrag dagegen ausdrücklich und setzt sich für das „Bündnis für einen fairen Wettbewerb in der Pflege“ ein. AWO-Schwaben-Altenhilfeverantwortlicher und Vorstandsvorsitzender Dieter Egger: „Die bei wenigen Vergütungsverantwortlichen vor allem im privaten Trägerbereich noch bestehenden Zweifel an der Notwendigkeit eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags in der Pflege überraschen mich. Es muss uns allen doch gelingen, auch zukünftig die immer größer werdende Zahl pflegebedürftiger Menschen gut versorgen zu können. Nur darum geht es. Schon heute fehlen 25.000 Fachkräfte. Neben allen anderen Maßnahmen ist die gerechte und angemessene Bezahlung der wesentliche Faktor um Fachkräfte zu gewinnen.“